Ersatzhandlungen und Leerlaufprozesse
Sonntag, 22. März 2020

Bislang hatte ich mich Messengerdiensten standhaft verweigert; Whatsapp und Konsorten kamen mir nicht aufs Smartphone. Teils aus Sorgen um die Daten, teils, weil sich mir die Notwendigkeit nicht so recht erschließen wollte.

Nun also dann eben doch, wir alle werden ja vieles in den nächsten Monaten umorganisieren und virtualisieren müssen.

Und schon Minuten nach der Einrichtung kamen dann auch gleich freundliche Hinweise, dass a) der gewählte Messenger X zwar ganz nett sei, aber Messenger Y sei noch viel besser und ich solle mir den doch einrichten. Und b) sei mein Profilbild für den gegebenenfalls erfolgenden geschäftlichen Einsatz des Messengers ungeeignet - interessanterweise teilte mir das jemand mit, der für sich ein schätzungsweise 5 Jahre altes, verwaschenes Foto eines rotgesichtigen Babys verwendet.[1] Nun erschließt sich mir zwar nicht, was gegen ein Profilfoto spricht, das meine Katze zeigt, schließlich: Katzenbilder gehen eigentlich immer. Und ob ich mit meinen dreieinhalb Kunden zukünftig über diesen Kanal zu kommunizieren gewillt bin, bleibt abzuwarten, aber um des lieben Friedens – und der Anonymität meiner Katze – willen habe ich das Bild dann halt wieder gelöscht.

War sonst noch was? Heute Vormittag mit schlechtem Gewissen ein Mal um den Block gegangen. Es machte keinen Spaß, die Stimmung war recht merkwürdig. Nun steppt hier im Viertel zwar auch sonst nicht der Bär (reine Wohngegend), aber mir kam es schon deutlich stiller und ruhiger vor als sonst.

Mehr als wie zu zweien darf man nicht mehr auf die Straße, wurde gerade verkündet. („Ich bin zwei Öltanks!“) Aber immerhin darf man noch raus für kurze Spaziergänge. Noch.

[1] Der Widerspruch fiel der betreffenden Person dann allerdings selbst auf. Das Babyfoto wich dann einem Foto von einem tropischen Wasserfall, der in der Thumbnailansicht aussieht wie eine Regenrinne.

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